Wo ist denn mein Grundsteuer-bescheid?
In den Märztagen wurde ja wieder öfter darüber berichtet. Die Grundsteuerbescheide würden in diesen Tagen ins Haus flattern. Mir wurde warm bei dem Gedanken. Mit fliegenden Fingern durchsuchte ich meine Unterlagen nach dem Bescheid des Finanzamtes.
Der heißt ja eigentlich anders. Auch das wurde mir bewußt, während ich meine letztjährigen Ordner durchwühlte.
Was tun, wenn dieser Bescheid nicht da ist?
Ich habe nicht nur einmal gesucht, denn man mag es ja nicht glauben. Die Unterlagen ist nicht da? Also sucht und sucht man, bis es irgendwann so offensichtlich ist: Der Bescheid ist nicht da.
Also muss ich ihn wohl nachfordern und suche im Finanzamt nach den zuständigen Mitarbeitern. Glücklicherweise finde ich ein Organigramm, in dem die Abteilung rund um die Grundstücke ausgewiesen wird.
Das Nachfordern der Bescheide ist möglich
Tatsächlich hat das Finanzamt zwei Bescheide verschickt:
Den Grundsteuerwertbescheid
Den Grundsteuermesswertbescheid
Diese Bescheide bekomme ich glücklicherweise nachgesandt und kann nun auch endlich anhand meiner alten Unterlagen prüfen, ob die Werte stimmen.
Und da sind auch Fehler in meinen Bescheiden
Die Größen stimmen, aber das Grundstück gilt als unbebaut. Und wie ist das, die Grundstücke bei uns sind doch nicht in voller Größe Bauland. Aber sie werden mit einem einheitlichen Richtwert bewertet?
Das kann doch nicht stimmen… Dann sind die Zahlen doch nicht richtig!
Also berate ich mich mit Haus & Grund
Was ist zu tun, wenn die Bescheide nicht richtig sind? – Es gäbe ein Musterformular im Netz. Damit werde die Festsetzung der Bescheide grundsätzlich in Zweifel gezogen. Damit bereitet Haus & Grund eine Musterklage vor, weil die Verbände der Haus- und Grundbesitzer die grundsätzliche Bewertung für falsch halten. Das Verfahren sei zu korrigieren.
Nach einigem Suchen finde ich das Formular auf der Webseite
Leider ist es mit allgemeinen Erläuterungen zusammengelegt. Das ist für Nutzer nur eingeschränkt nützlich. Aber es kann am Bildschirm ausgefüllt werden und wer einen Elsterzugang hat, kann den Widerspruch darüber einreichen. Dann sind allerdings auch die ganzen Erläuterungen dabei.Daher habe ich das Formular ausgedruckt und eingeworfen.
Doch noch eines lies mir keine Ruhe: Die Fehler waren damit noch nicht vom Tisch…
Wo echte Fehler vorliegen, muss ein weiterer Antrag gestellt werden.
Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Antrag auf fehlerbeseitigende Fortschreibung. Ich weiß nicht, wer sich diesen Namen ausgedacht hat, aber nun ja.
Dieser Antrag kann formlos gestellt werden, ist aber wichtig, damit die falschen Daten korrigiert werden.
Im Netz gibt es dazu die Möglichkeit, sich Musteranträge herunterzuladen, aber auch Musterschreiben/eine Checkliste, damit der Antrag gelingt.
Erst jetzt bin ich beruhigt. – Übrigens kaum hatte ich die Anträge/Widersprüche fertig, kam der Grundsteuerbescheid der Stadt. Eine böse Überraschung.
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