Unser Haustür schließt nicht mehr so richtig. Deshalb schließen wir stets ab. Wie wäre es nun, wenn ich in mein Haus einen Mieter aufnehmen würde? Gilt für den eine Pflicht die Haustür abzuschließen?

Nein, eine gesetzliche Pflicht zum Abschließen der Haustür gibt es nicht

Laut Landgericht Köln (Az. 1 S 201/12) gibt es eine solche allgemeine gesetzliche Pflicht nicht. Deshalb sollten Sie sich beim Abschluss eines Mietvertrages Gedanken über derartige Gewohnheiten machen – und darüber inwiefern Sie diese Pflicht auch einem Mieter auferlegen wollen.

Treffen Sie Regelungen im Mietvertrag oder in einer Hausordnung

Nutzen Sie den Mietvertrag oder eine Hausordnung, um einen Punkt wie die Pflicht zum Abschließen der Haustür zu regeln.