Der Traum vom Wohnen und Arbeiten unter einem Dach
Wie viele Selbstständige und Freiberufler träume ich davon, Arbeit und Wohnen unter einem Dach zu vereinen.
Doch – was einfach klingt, ist rechtlich nicht ganz unkompliziert. Also bin ich nach einigem Überlegen zum Bauamt, denn wer seine Wohnung oder sein Haus auch gewerblich nutzen möchte, muss ein paar Regeln beachten – vor allem, wenn das Objekt in einem reinen Wohngebiet liegt.
Was ist erlaubt – und was nicht?
Im Bauamt empfahl man mir, einen Antrag zu stellen, demzufolge ich ein Büro ohne Kundenverkehr beantrage.
Die Chancen steht sehr gut, weil mein Haus nicht in einem Wohngebiet, sondern in einem Mischgebiet liegt. Aldi und Lidl hinterm Haus, dazu noch eine Werkstatt nebenan…
Ich solle meinen Architekten fragen (welchen Architekten…?)
Also bleibt am Ende: Büroraum für Selbständige und Freelancer
Also habe ich mittlerweile noch einmal im Netz gegooglet. Dort werden die oft ein wenig unvollständigen Infos und Hinweise (schließlich habe ich ja keine Sachkenntnisse) auf eine beitere Grundlage gestellt.
Allerdings wird dort nur vom Büro in Wohngebieten gesprochen.
Grundsätzlich, so habe ich gelernt, ist die gewerbliche Nutzung von Wohneigentum in Wohngebieten nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die wichtigste Regel für mich: Es darf zu keiner Beeinträchtigung der Nachbarschaft kommen. Das betrifft vor allem Lärm, Gerüche oder häufigen Kundenverkehr.
Das Schöne: Freiberufler wie ich dürfen ihrer Tätigkeit meist auch im Wohnbereich nachgehen. Wer still und leise arbeitet, hat also gute Chancen, von zu Hause aus tätig zu sein.
Dazu gehöre ich als Trainer und Berater. Den Großteil meiner Aufträge leiste ich immer noch bei meinen Auftraggebern ab.
Die Vorteile einer Bürogemeinschaft
Die Vorteile der Lage:
- Du brauchst kein Auto bei rund 15 Gehminuten in die Stadt
- Du brauchst kein Auto bei rund 5 Fahrradminuten in die Stadt
- Du brauchst kein Auto dank der Buslinie 426 Richtung Kürten/Stadt
- Stadtrandlage
- Einkaufsmöglichkeiten hinterm Haus
- Zeitlich befristete Parkplätze. Das reicht für die Klienten und die üblichen Beratungszeiten.
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